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   VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 1 K 17.228   

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VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 1 K 17.228 (https://dejure.org/2019,61327)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 16.07.2019 - B 1 K 17.228 (https://dejure.org/2019,61327)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 16. Juli 2019 - B 1 K 17.228 (https://dejure.org/2019,61327)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayJG Art. 8 Abs. 1; BJagdG § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 1 S. 1, § 14 Abs. 2
    Ein neuer Jagdpachtvertrag entfaltet keine Wirksamkeit gegenüber Eigentümer des entstandenen Eigenjagdbezirks

  • jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)

    Schmalfläche als verbindende Fläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.04.1974 - III ZR 144/72

    Jagdpachtverlängerung und Entstehung eines Eigenjagdbezirks

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 1 K 17.228
    Der Pächterschutz gehe aber nicht so weit, dass Jagdgenossenschaft und Pächter die Bildung eines Eigenjagdbezirks beliebig verhindern könnten (BGH, U.v. 30.04.1974 - III ZR 144/72).

    Der Pächterschutz des § 14 Abs. 2 BJagdG gehe nicht so weit, dass Jagdgenossenschaft und Pächter die Bildung eines Eigenjagdbezirks beliebig verhindern könnten (BGH, U.v. 30.04.1974 - III ZR 144/72).

    Der Bundesgerichtshof hat aber hierzu im Urteil vom 30. April 1974 (III ZR 144/72 - BGHZ 62, 297-305, Rn. 35 - 37) ausgeführt:.

  • OVG Hamburg, 20.04.2017 - 5 Bf 51/16

    Zur Klagebefugnis des Jagdausübungsberechtigten gegen eine Befriedungsanordnung

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 1 K 17.228
    Hinsichtlich der Klagebefugnis des Klägers werde auf die Entscheidung des OVG Hamburg vom 20. April 2017 (5 Bf 51/16, insbesondere Rn. 46 ff.) Bezug genommen.

    Eine Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. April 1987 (19 B 81 A.2091 - BayVBl 1987, 691 f.) und der entgegengesetzten Meinung des OVG Hamburg vom 20. April 2017 (5 Bf 51/16 - juris) zur Klagebefugnis des Klägers widerspricht dem kursorischen Charakter der Kostenentscheidung.

  • BVerwG, 15.02.1985 - 3 C 17.84

    Zuordnung von zu einem Eigenjagdbezirk gehörenden Grundflächen zu einem

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 1 K 17.228
    In seiner Entscheidung vom 15. Februar 1985 (BVerwG 3 C 17.84 - juris) hat das BVerwG ausgeführt: "Liegt diese Ähnlichkeit vor, so ergibt sich im Regelfalle daraus ohne weiteres, daß sie entsprechend dem Regelungsgehalt des Gesetzes auch keinen irgendwie erheblicheren hegerischen und jagdlichen Wert als Wasserläufe, Wege, Triften und Eisenbahnkörper haben." Eine Feststellung zum hegerischen Wert ist daher für die Fl.Nr. ffff nicht zu treffen.

    Es kommt mithin bei der Auslegung des Merkmals der ähnlichen Fläche auf zwei Elemente an, einmal auf die äußere Gestalt - die "Geometrie" - der Fläche und zum anderen auf den hegerischen und jagdlichen Wert im Vergleich mit Wegen, Triften und Eisenbahnkörpern etc. In seiner Entscheidung vom 15. Februar 1985 - BVerwG 3 C 17.84 - (Buchholz a.a.O. Nr. 18) hat der Senat ergänzend ausgeführt:.

  • VGH Bayern, 05.02.2015 - 15 N 12.1518

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Kostenentscheidung nach Erledigung der

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 1 K 17.228
    Für die hierbei maßgebliche Beurteilung der Erfolgsaussichten bis zum Eintritt der Erledigung kommen wegen des kursorischen Charakters der Kostenentscheidung etwa erforderliche weitere Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts nicht in Betracht; auch schwierige Rechtsfragen sind nicht mehr zu entscheiden (BayVGH, B.v. 25.09.2007 - 26 N 05.1670 - juris Rn. 2; B.v. 05.02.2015 - 15 N 12.1518 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 28.09.1988 - 3 B 56.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 1 K 17.228
    Dies hat der Senat auch in seinem Beschluss vom 28. September 1988 - BVerwG 3 B 56.87 - (Buchholz 451.16 § 5 Nr. 21) hervorgehoben.
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2016 - 4 ME 234/16

    Ähnliche Fläche; Geometrie; äußere Gestaltung; ordnungsgemäße Jagdausübung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 1 K 17.228
    Auf einer Länge von ca. 35 m hat sie eine Breite von 0 bis 5 m, auf einer Länge von 45 m eine Breite von 5 bis 10 m und auf einer Länge von 50 m von 10 bis 16 m." Das OVG Lüneburg befand eine Fläche mit einer Länge von ca. 28 m und eine Breite von ca. 4 m und einem Längen-Breiten-Verhältnis von 7:1 für wegeähnlich (OVG Lüneburg, B.v. 22.12.2016 - 4 ME 234/16 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 25.09.2007 - 26 N 05.1670
    Auszug aus VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 1 K 17.228
    Für die hierbei maßgebliche Beurteilung der Erfolgsaussichten bis zum Eintritt der Erledigung kommen wegen des kursorischen Charakters der Kostenentscheidung etwa erforderliche weitere Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts nicht in Betracht; auch schwierige Rechtsfragen sind nicht mehr zu entscheiden (BayVGH, B.v. 25.09.2007 - 26 N 05.1670 - juris Rn. 2; B.v. 05.02.2015 - 15 N 12.1518 - juris Rn. 2).
  • LG Bad Kreuznach, 23.09.2005 - 2 O 42/05
    Auszug aus VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 1 K 17.228
    Hierfür sprechen auch die Ausführungen im Urteil des LG Bad Kreuznach 23. September 2005 (2 O 42/05 - juris Rn. 19):.
  • BVerwG, 28.01.1980 - 3 C 113.79

    Jagdrecht - Ähnliche Flächen - Eigenjagdbezirk - Gemeinschaftlicher Jagdbezirk

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 1 K 17.228
    "Zum Gesetzesmerkmal der "ähnlichen Fläche" hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 28. Januar 1980 - BVerwG 3 C 113.79 - (Buchholz 451.16 § 5 Nr. 15) ausgeführt:.
  • BVerwG, 08.03.1990 - 3 C 34.87

    Jagdrecht - Jagdbereich - Hegerisch-jagdlicher Flächenwert

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 1 K 17.228
    Das Gericht nimmt zunächst Bezug auf die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 08. März 1990 (3 C 34/87 - BVerwGE 85, 33-36, Rn. 18-22):.
  • VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 1 K 17.268

    Entstehung eines Eigenjagdbezirks

  • VG Weimar, 10.10.1994 - 8 K 10/94
  • VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 1 K 17.268

    Entstehung eines Eigenjagdbezirks

    Die Klägerin hat mit dem Kläger des Verfahrens B 1 K 17.228 einen Jagdpachtvertrag geschlossen.

    Mit Beschluss vom 11. Dezember 2015 beschloss die Klägerin, den Jagdpachtvertrag des Klägers des Verfahrens B 1 K 17.228 (ursprünglich geschlossen vom 1. April 2013 bis zum 31. März 2022) um 20 Jahre zu verlängern (bis zum 31. März 2042).

    Mit E-Mail vom 16. Juni 2016 wies das Landratsamt den früheren Bevollmächtigten des Klägers des Verfahrens B 1 K 17.228 darauf hin, dass durch den Erwerb von Grundstücken durch die Bayerischen Staatsforsten AöR eine Punktverbindung zwischen den bereits vorhandenen Grundflächen erzielt worden sei.

    Mit Schreiben vom 19. September 2017 wurde im Verfahren B 1 K 17.228 ausgeführt, dass die Feststellung der Grenzen eines verpachteten Jagdreviers mit der Feststellungklage möglich sei.

    Mit Schreiben vom 28. November 2017 beantragte das Landratsamt ... (im Verfahren B 1 K 17.228) und mit Schreiben vom 19. Februar 2019 im Verfahren B 1 K 17.268 für den Beklagten.

    Dazu sei bereits ein Rechtsgutachten im Verfahren B 1 K 17.228 vorgelegt worden.

    Mit Schreiben vom 30. Januar 2019 ließ der Kläger im Verfahren B 1 K 17.228 mitteilen, dass das Grundstück Fl.Nr. ffff der Gemarkung A ... im Jagdkataster nicht gebucht sei, weshalb es nicht im Alleineigentum des Freistaats Bayern stehe.

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